Neugründung von Unternehmen in Polen
Wenn der Mandant ein neues, auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Unternehmen in Polen benötigt, können wir auf Anfrage des Mandanten eine neue Gesellschaft registrieren. Das Ergebnis unserer Leistungen wird ein vollständig registriertes Unternehmen sein, das bereits innerhalb einiger Tage die Geschäftstätigkeit aufnehmen kann. Das Dienstleistungsspektrum umfasst:
- Beratung zur Geschäftsstruktur (Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Personengesellschaft, Gesellschaft, gemeinnützige Organisation);
- Beratung zur Steuerminimierung und –optimierung;
- Beratung zu Arbeitsrecht und Sozialversicherungsfragen;
- Beratung zur Wahl der Bank und der Eröffnung eines Bankkontos;
- Erstellung aller Vertragsdokumente (verfassen des Memorandums und des Gesellschaftsvertrags), die zur Gründung einer Gesellschaft benötigt werden – gerne auch in zwei Sprachversionen;
- Arrangieren der benötigten, beglaubigten Übersetzungen und der Beglaubigung von Dokumenten;
- Vorbereitung der notariellen Unternehmensgründung;
- Eintragung des Geschäfts in das Handelsregister (Nationales Gerichtsregister (KRS) und Zentrales Informationsregister für Unternehmen), falls erforderlich;
- Registrierung der neuen Gesellschaft für Umsatzsteuerzwecke (USt.-Identifikationsnummer);
- Registrierung beim Statistischen Hauptamt – REGON (Nationales Wirtschaftsregister);
- Einholen der nötigen Betriebsgenehmigungen für unterschiedliche Arten von Geschäftstätigkeiten;
- Verfassen und Prüfen von Verträgen;
- Erstellen von Unternehmensunterlagen (Gesellschaftsbeschlüsse, Protokolle).
Falls erforderlich:
- Bereitstellung einer registrierten Adresse, in Breslau, Posen oder Warschau;
- Treuhanddienstleistungen – Bereitstellung von Vorständen und Gesellschaftern;
- Verwaltungs- und Sekretariatsdienstleistungen, einschließlich unseres getsix® Customer Extranets;
- Virtuelles Premium-VOIP Festnetztelefon und Faxnummer (z.B. für Warschau: +48 (22) 450 30 70).
Anmerkung: Seitdem das Arbeitsrecht deutlich abgeändert wurde besteht keine Pflicht mehr ein neues Unternehmen bei der Arbeitsaufsichtsbehörde und der Nationalen Gesundheitsbehörde zu registrieren.
Darüber hinaus können ausländische Unternehmen Ihr Geschäft in Polen als Niederlassung bzw. Repräsentanz führen. Falls Sie an dieser Option interessiert sind, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.